AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)

PA/SPIELkultur e.V.

für den Besuch von Veranstaltungen und Programmen

(Stand: 23. Februar 2024)

 

 

  1. Vertragsschluss

1.1    Diese AGB regeln die Beziehung zwischen PA/SPIELkultur e.V. und den Gästen unserer Veranstaltungen und Programme und sind Bestandteil des Vertrages zwischen beiden. Die AGB gelten für alle Veranstaltungen von PA/SPIELkultur e.V.

 

1.2    Anmeldungen zur Teilnahme an Veranstaltungen von PA/SPIELkultur e.V. können über die Internetseite www.spielkultur.de, telefonisch unter +49 (0)89 38338310 oder per E-Mail unter info@spielkultur.de / leo61@spielkultur.de erfolgen.

 

1.3    Bei Online-Anmeldungen gilt Folgendes:

Die Darstellung der Veranstaltung im jeweils gültigen Programm stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ein unverbindliches Angebot. Die Online-Anmeldung durch die Gäste ist ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss. Bei der Online-Anmeldung erhalten die Gäste unmittelbar nach Absenden der Anmeldung eine Eingangsbestätigung, die jedoch keine Annahme des Vertragsangebots der Gäste darstellt. Ein Vertrag zwischen PA/SPIELkultur e.V. und dem Gast kommt erst nach Eingang der Zahlung der Teilnahmegebühr zustande. Bei kostenfreien Veranstaltungen und/oder bei Gruppenangeboten wird der Vertrag mit der Zusendung der Anmeldebestätigung verbindlich.

Die Teilnahmegebühr für Gruppenangebote sind innerhalb von 14 Tagen nach der erfolgten Veranstaltung auf das Bankkonto von PA/SPIELkultur e.V. unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu überweisen.

 

1.4    Bei Anmeldungen per Telefon oder per E-Mail gilt Folgendes:

Die Anfrage des Gastes stellt kein Vertragsangebot dar. Die Bestätigung der Verfügbarkeit der angefragten Veranstaltungsteilnahme durch PA/SPIELkultur e.V. durch Zusendung der Reservierungsbestätigung nebst AGB und Zahlungsanweisung per E-Mail oder Post ist das verbindliche Angebot zum Vertragsabschluss. Mit Bezahlung der Teilnahmegebühr für die angefragte Veranstaltungsteilnahme nimmt der Gast das Angebot von PA/SPIELkultur e.V. auf Vertragsabschluss an und akzeptiert die Geltung dieser AGB. Bei kostenfreien Veranstaltungen und/oder bei Gruppenangeboten wird der Vertrag mit der Zusendung der Anmeldebestätigung verbindlich.

Die Teilnahmegebühr für Gruppenangebote sind innerhalb von 14 Tagen nach der erfolgten Veranstaltung auf das Bankkonto von PA/SPIELkultur e.V. unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu überweisen.

 

  1. Programm und Anfangszeiten

         Das jeweils gültige Programm mit den Anfangszeiten ist aus den offiziellen Veröffentlichungen von PA/SPIELkultur e.V. ersichtlich. Programm- und Personaländerungen bleiben vorbehalten. Für Angaben auf Druckprodukten, Webseiten oder in anderen Veröffentlichungen von Dritten übernimmt PA/SPIELkultur e.V. keine Gewähr.

 

  1. Teilnahmegebühr

3.1    PA/SPIELkultur e.V. veröffentlicht die jeweils gültigen Teilnahmegebühren gemeinsam mit dem Programm.

 

3.2    Die Erstattung der Teilnahmegebühr ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungen wird kein Ersatz gewährt. Programmänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, wird die Teilnahmegebühr erstattet. Der Rücktritt von der Veranstaltungsteilnahme ist nur aus wichtigen Gründen zulässig. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an PA/SPIELkultur e.V. unter 089 383 383 10 oder info@spielkultur.de.

Eine Erstattung der Teilnahmegebühr ist nur möglich, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles das Festhalten an dem Vertrag nicht zugemutet werden kann. Liegt eine Erkrankung des Gastes vor, kann eine Abmeldung bis spätestens einen Tag vor Beginn der Veranstaltung in Textform erklärt werden. In diesem Fall kann die Teilnahmegebühr erstattet werden.

 

Sollte bei gebuchten Gruppenveranstaltungen (Schulklassen und Kita-Gruppen) vonseiten der Gäste ein gewöhnlicher Verhinderungsgrund vorliegen, muss die Teilnahme spätestens sieben Werktage vor Veranstaltung abgesagt werden, ansonsten wird eine Stornogebühr von 60 Euro fällig. Bei unvorhergesehener Krankheit der notwendigen Begleitpersonen kann die Veranstaltungsteilnahme auch kurzfristig storniert werden.

 

3.3    Die Ansprüche des Kunden aus Ziffer 3.2 verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten gegenüber PA/SPIELkultur e.V. in Textform geltend gemacht werden. Die Ausschlussfrist beginnt an dem Tag nach der nach Ziffer 3.2 ausgefallenen oder geänderten Veranstaltung. Das Versäumen der Ausschlussfrist führt zum Verlust des Anspruchs.

 

3.4. PA/SPIELkultur e.V. ist berechtigt, ein Angebot/Programm bei nicht ausreichender Teilnehmendenzahl oder aus anderen wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung der Veranstaltungsleitung, Ausbruch von ansteckenden Krankheiten, Fall von höherer Gewalt) ausfallen zu lassen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleichwelcher Art oder der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen.

 

3.5    Ist die Durchführung der Veranstaltung am angegebenen Veranstaltungsort aufgrund höherer Gewalt oder wegen Störungen am Veranstaltungsort (z.B. baulichen Maßnahmen) o. Ä. nicht möglich, kann der Veranstaltungsort von PA/SPIELkultur e.V. gewechselt werden. Die Gäste werden von PA/SPIELkultur e.V. rechtzeitig über den Standortwechsel informiert.

 

3.6    Über den in dieser Ziffer 3 geregelten Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr hinaus werden weitere Aufwendungen oder Schäden der Gäste nicht ersetzt. Es gelten Ziffern 12.2 – 12.4.

 

  1. Teilnahmebestätigung

4.1    Die Teilnahmebestätigung berechtigt zum Besuch des genannten Angebots zum angegebenen Termin. Die Gäste haben unmittelbar nach Erhalt der Teilnahmebestätigung die Richtigkeit der abgedruckten Daten zu prüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

 

4.2    Erworbene Teilnahmebestätigungen dürfen ohne Zustimmung von PA/SPIELkultur e.V. nicht zu gewerblichen und kommerziellen Zwecken weiterveräußert werden. Abweichende oder ergänzende Regelungen für die Teilnahme bleiben vorbehalten. Sie werden von PA/SPIELkultur e.V. veröffentlicht.

 

  1. Garderobe

7.1    Zu Veranstaltungen von PA/SPIELkultur e.V. kann die Garderobe auf eigene Gefahr an einer unbeaufsichtigten Garderobe an den dafür ausgewiesenen Orten aufbewahrt werden.

 

7.2    Von der Haftung grundsätzlich ausgeschlossen sind Bargeld und andere in den Kleidungsstücken befindlichen Gegenstände.

 

7.3    Es gelten die Ziffern 12.2 – 12.4.

 

  1. Fundsachen

         Gegenstände aller Art, die in den Räumen von PA/SPIELkultur e.V. gefunden werden, sind beim Personal abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.

 

  1. Haustiere und Rauchverbot

         Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung von PA/SPIELkultur e.V. in Textform. In den Gebäuden von PA/SPIELkultur e.V. besteht generelles Rauchverbot.

 

  1. Hausrecht

Das Hausrecht obliegt der Geschäftsführung, die sich zu dessen Ausübung ihrer Erfüllungsgehilfen, insbesondere ihrer Mitarbeiter*innen bzw. des Personals bedient. Den Anweisungen des Personals von PA/SPIELkultur e.V. ist Folge zu leisten. Gästen kann der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören, keine gültige Teilnahmebestätigung für die Veranstaltung haben oder andere Gäste belästigen. Aus diesen Gründen können Gäste auch aus einer laufenden Veranstaltung verwiesen werden. Einen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Gäste nicht.

 

  1. Urheberrecht

11.1  Bild- und / oder Tonaufnahmen der jeweiligen Veranstaltungen für den privaten Gebrauch sind nur gestattet, wenn auf den Aufnahmen ausschließlich Mitglieder der eigenen Angehörigen zu sehen sind und sofern PA/SPIELkultur e.V. keine anderweitigen Regelungen für einzelne Veranstaltungen trifft. Im Falle eines Verbots von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art, wird PA/SPIELkultur e.V. vor Ort über dieses Verbot informieren.

 

  • Bild- und / oder Tonaufnahmen jeglicher Art zu kommerziellen Zwecken sind untersagt.

 

11.3  Bei Zuwiderhandlungen können Gäste aus der Veranstaltung verwiesen werden. Einen Anspruch auf Rückerstattung des Kostenbeitrags oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Gäste nicht.

 

  1. Haftung

12.1  Der Aufenthalt auf dem Gelände und in allen Räumlichkeiten von PA/SPIELkultur e.V. erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

 

12.2  Ansprüche der Gäste auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Gäste aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von PA/SPIELkultur e.V., ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

 

12.3  Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet PA/SPIELkultur e.V. nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Sach- und Vermögensschaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Gäste aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

12.4  Die Einschränkungen nach Ziffern 12.2 und 12.3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PA/SPIELkultur e.V., wenn Ansprüche direkt gegen sie geltend gemacht werden.

 

13     Widerrufsrecht

         Ein Widerrufsrecht steht den Gästen gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht zu.

 

  1. Alternative Streitbeteiligung

         PA/SPIELkultur e.V. ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog.OS-Plattform) bereit, die Sie hier http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

 

         Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine angemessene Ersatzregelung zu vereinbaren, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages gewollt haben.

         Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Kommt der Vertrag mit einem Unternehmer i. S. d. § 14 BGB oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zustande, wird als Gerichtsstand München vereinbart.

 

  1. Inkrafttreten

         Diese AGB für Reservierungen und den Besuch von Veranstaltungen bei PA/SPIELkultur e.V. treten am 1. Juni 2024 in Kraft.

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